allgemeine geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Textilreiniger-, Wäscher- und Färbergewerbe




1. Ausführung: Der Unternehmer erklärt, dass die zum waschen, chemisch reinigen, färben, bügeln, trocknen usw. übernommenen Gegenstände fachgemäß und mit großer Sorgfalt bearbeitet werden. Die Art der Behandlung bleibt der fachmännischen Beurteilung des Unternehmens überlassen. Hat der Unternehmer den Kunden individuell zusätzlich zu den allgemeinen in Punkt 2) aufgezählten Beschädigungsgefahren, insbesonders auf die Gefahr bestimmter Schäden bei Bearbeitung der übernommenen Gegenstände hingewiesen und die Befreiung von der Haftung für Schäden an allen zur Bearbeitung übernehmenden Gegenständen vereinbart und sich dies schriftlich bestätigen lassen, so wird er – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz- von der Haftung für die Beschädigung frei.


2. Auch bei größter Sorgfalt und fachgemäßer Bearbeitung der Gegenstände kann es zu Beschädigungen kommen, wobei sich herausstellen kann, dass daran den Unternehmer kein Verschulden und damit auch keine Schadenshaftung trifft. Auf die Möglichkeit der Beschädigung wird insbesondere hingewiesen.

a) für Mängel der bearbeiteten Gegenstände, die erst während der Bearbeitung hervorkommen und in der Beschaffenheit der Gegenstände begründet sind, wie ungenügende Echtheit der Farbe u dgl.

b) für Einlaufend von Gegenständen, sofern keine Faserschädigung eingetreten ist

c) für Gegenstände, die eine falsche oder KEINE Textilpflegekennzeichnung tragen und bei denen durch Inaugenscheinnahme und einfache Proben nicht die entsprechende richtige Reinigungsart festgestellt werden kann
d) für das Hervorkommen von Flecken und das Auflösen geklebter Stellen
e) für Beschädigungen oder Eingehen von Kragen und Manschetten bei Hemden und Blusen, welche aus nicht wäschereigerechtem Material hergestellt sind
f) für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse und ähnliches Zubehör aus nicht wäschereigerechtem Material
g) für das Reißen von zu dünnem oder verschlissenem Material

3. Verlust des Reinigungsgutes: Schadenersatzansprüche aus dem Verlust können erst dann gestellt werden, wenn die Lieferfrist um mehr als 8 Wochen überschritten wird. Es kann nur der berechnete Zeitwert ersetzt werden. (siehe Punkt 5)

4. Reklamationen: Allfällige Beanstandungen sollen im eigenen Interesse ehest bzw. vor Entfernung des Merkzeichens, jedenfalls bevor der betreffende Gegenstand getragen, verwendet oder nochmal bearbeitet wurde, geltend gemacht werden.

5. Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung: Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung wird bei Vorliegen eines Anschaffungsbeleges der gemeine Wert des Gegenstandes im Zustand der Übergabe vergütet, wobei jeweils vom Neuwert für das 1. Jahr 30%, für das 2. Jahr weitere 20%, für das 3. Jahr weitere 10% und für das 4. Jahr weitere 10% abgesetzt werden. Ab dem 5. Jahr werden aus Kulanzgründen keine weiteren Abzüge berechnet. Sofern kein Anschaffungsbeleg vorgelegt werden kann, sind Zeitpunkt des Kaufes und Verkaufsfirma bekanntzugeben. Dem Kunden steht es frei, die Höhe des Schadens anders bzw. einen höheren Schaden zu beweisen.
Der Gegenstand geht nach Ersatz des Schadens ins Eigentum des Unternehmens über.

6. Abholung: Die übernommenen Waren sind spätestens innerhalb von 6 Monaten, gerechnet von dem Tag der Übernahme, abzuholen. Bei Nichtabholen der Ware ist der Unternehmer berechtigt, diese nach 6 Monaten zu verwerten und den Erlös mit Reinigungslohn und Lagerungskosten aufzurechnen.

7. Bearbeitung der Wäsche/ Anforderungen an die Beschaffenheit der Wäsche: Die Reinigung der Wäsche erfolgt standartmäßig bei 70 Grad Celsius.
Das Mangeln bei 180 Grad Celsius und das Trocknen bei ca 90 Grad Celsius.

In den automatisierten Waschprozess integriert ist die Verwendung von Optischen Aufhellern und gegebenenfalls Chlorbleiche und Weichspülern. Der Kunde ist dafür verantwortlich der Wäscherei schriftlich mitzuteilen, wenn ein anderes bzw. schonenderes Waschverfahren notwendig/gewünscht ist.



Mietwäscheservice 


1. Das Service der Wolfgang Wirl GmbH (im Folgenden Wirl) besteht aus dem Bereitstellen der Mietwäsche als Wäschestand, der fachgerechten Bearbeitung, dem vereinbarten Lieferservice, der Lagerhaltung und dem kostenlosen Austausch der Wäsche, nach normalem Verschleiß, bei Flecken oder Beschädigungen.

2. Der Wäschestand wird von Wirl nach Bettenanzahl, Lieferrhythmus und dem durchschnittlichen Wechsel berechnet und kann jederzeit verändert werden.

3. Die Mietwäsche bleibt zu jeder Zeit Eigentum von Wirl und darf ausschließlich nur von der solchen bearbeitet werden. Die Reinigung und Bearbeitung der Wäschestücke durch eine andere Wäscherei oder den Kunden selbst ist unzulässig und ausnahmslos nicht gestattet.

4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf neue Wäsche.

5. Für die Transportkosten behält sich Wirl vor, eine Logistikpauschale nach eigenem Ermessen zu verrechnen.

6. Die Verrechnung der Lieferung erfolgt nach tatsächlich ausgeliefertem Stück. Dafür ist die Zählung der Wäscherei maßgeblich. Reklamationen diesbezüglich müssen spätestens 72 Stunden nach Auslieferung schriftlich kundgetan werden.

7. Die Wäsche wird in Säcken bzw. Rollcontainern ausgeliefert, welche von Wirl bereit gestellt werden. Sämtliche Container sind Eigentum von Wirl (!!!) und dürfen ausschließlich nur für den Transport der Wäsche verwendet werden! Bei Schäden, mutwilliger Zerstörung oder offensichtlichem Missbrauch behält sich Wirl vor, den Zeitwert der/s Container/s in Rechnung zu stellen.

8. Der Kunde verpflichtet sich sorgsam mit der Wäsche umzugehen. Fremdteile, die zu Maschinenschäden bzw. Schäden an der Wäsche führen können oder auch farbige Fremdteile, wie z.B. bunte Stoffservietten sind unbedingt zu vermeiden. Auch mit dem von Wirl bereitgestelltem Transportmaterial, wie z.B. Rollcontainern, ist sorgsam umzugehen und mutwillige Beschädigungen und Verlust der solchen ist zu vermeiden. Bei Fahrlässigkeit ist der Kunde haftbar und ist dazu verpflichet den jeweiligen Zeitwert an Wirl zu ersetzen.

9. Gutschriften für nicht verwendete Textilien sind nicht möglich, da diese aus hygienischen Gründen jedenfalls gereinigt und bearbeitet werden müssen!

10. Für Fremd- und Eigenwäsche kann keine Gewähr übernommen werden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, was mit der Mietwäsche in die Wäscherei gelangt und dass die abgegebenen Wäschestücke auch Wäscherei-geeignet sind.

11. Kommt es zu längeren Lieferunterbrechungen (z.B. durch Zwischensaison, Umbau, und dergleichen) ist das umgehend an Wirl zu melden. Wirl steht es zu, zu entscheiden ob die Wäsche zur Gänze abgeholt und im eigenen Lager zwischengelagert wird oder ob sie beim Kunden bleibt.

12. Ist beim Kundenstandort ein Besitzerwechsel bzw. eine Neuübernahme geplant muss Wirl mindestens 4 Wochen davor darüber informiert und das Abholen des gesamten Wäschestandes organisiert werden.

13. Zahlungsziel beträgt 10 Tage netto ohne Abzüge. Im Fall eines Zahlungsverzuges ist Wirl berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und eventuelle Inkassogebühren in Rechnung zu stellen.

14. Für allfällige Schäden/Unkosten des Kunden durch eine berechtigte Zurückbehaltung der Lieferung, z.B. nach mehrmaliger Zahlungsaufforderungen, haftet Wirl nicht.